Verbrennungsluftbemessung
Gasgeräte, die ihre Verbrennungsluft aus der Umgebung aufnehmen (Bauart B1), benötigen eine gewisse Luftzirkulation. Wenn ein Raum zu gut abgedichtet ist (z.B. nach einem Fenstertausch), kann es zu Fehlfunktionen der Erdgasanlage oder zu
gesundheitsgefährdenden Abgaskonzentrationen kommen.
Daher ist speziell nach Sanierungen der Fenster oder der Gebäudehülle ein
Gassicherheits-Check mit Verbrennungsluftmessung wichtig. Die Verbrennungsluftmessung gewährleistet die Sicherheit Ihrer Anlage und einen problemfreien laufenden Betrieb.
Auch das
NÖ Gassicherheitsgesetz schreibt den Nachweis der ordnungsgemäßen Verbrennungsluftzuführung vor. Gemäß ÖVGW-Richtline ist jeder Betreiber eines raumluftabhängigen Gasgeräts der Bauart B1 verpflichtet, die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung nachzuweisen.