Unter Feuerbeschau versteht man eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßig durchgeführte überprüfung von Bauwerken auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken.
Das NÖ Feuerwehrgesetz § 15 verpflichtet den zuständigen Rauchfangkehrer zur Feuerbeschau in regelmäßigen Abständen. Diese überprüfung umfasst alle Baulichkeiten inklusive Nebengebäude und dient dem Erkennen sowie der Beseitigung von Sicherheitsrisiken. Diese entstehen etwa durch die falsche Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und leicht entzündbaren Stoffen, versperrte Zugänge zu Abgasanlagen oder zu geringe Sicherheitsabstände.
Auch Handfeuerlöscher sind alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, dies wird ebenso gerne von uns durchgeführt.
Durch die Feuerbeschau können Brandrisiken erkannt und dadurch gezielt beseitig werden!