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Messungen

Abgasmessungen


Alle Arten von Feuerstätten sind regelmäßig einer Abgasmessung zu unterziehen. Diese informiert über den Zustand der Feuerstätte sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffgrenzen. Dadurch wird eine energie- und kostensparende wie auch umweltfreundliche Funktionsweise der Feuerstätte garantiert.

Laut NÖ BTV §27 gelten folgende Messintervalle:

Bei der Messung wird die chemische Zusammensetzung des Abgases untersucht und in einem Befund festgehalten, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.
Der Kunde erhält einen Prüfbefund sowie eine Prüfplakette im Falle eines positiven Ergebnisses. Das Vorhandensein dieser Prüfplakette wird von Ihrem Rauchfangkehrer überprüft.

Verbrennungsluftbemessung


Gasgeräte, die ihre Verbrennungsluft aus der Umgebung aufnehmen (Bauart B1), benötigen eine gewisse Luftzirkulation. Wenn ein Raum zu gut abgedichtet ist (z.B. nach einem Fenstertausch), kann es zu Fehlfunktionen der Erdgasanlage oder zu gesundheitsgefährdenden Abgaskonzentrationen kommen.

Daher ist speziell nach Sanierungen der Fenster oder der Gebäudehülle ein Gassicherheits-Check mit Verbrennungsluftmessung wichtig. Die Verbrennungsluftmessung gewährleistet die Sicherheit Ihrer Anlage und einen problemfreien laufenden Betrieb.

Auch das NÖ Gassicherheitsgesetz schreibt den Nachweis der ordnungsgemäßen Verbrennungsluftzuführung vor. Gemäß ÖVGW-Richtline ist jeder Betreiber eines raumluftabhängigen Gasgeräts der Bauart B1 verpflichtet, die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung nachzuweisen.